Urlaubsvertretung des pflegenden Angehörigen
Um die Versorgung von Pflegebedürftigen auch im Falle einer Verhinderung der eingetragenen Pflege-person zu gewährleisten, gibt es die sogenannte Verhinderungspflege. Unter Verhinderungspf-lege versteht man eine Leistung der Pflegever-sicherung. Diese regelt nach §39 des Elften Buchs Sozialgesetzbuch (SGB XI) Leistung, Umfang und Kosten.
Notfallbetreuung
Einen pflegebedürftigen Angehörigen im häus-lichen Umfeld zu pflegen kann eine hohe körper-liche wie auch seelische Belastung bedeuten. Es besteht die Gefahr, die eigene Gesundheit und persönliche Bedürfnisse zu vernachlässigen, um rund um die Uhr für die pflegebedürftige Person da zu sein und ihr ein gutes Leben zu ermög-lichen. Es ist ratsam, die Leistung der Verhinder-ungspflege in Anspruch zu nehmen, um durch eine Auszeit selbst wieder Kraft tanken zu können. Natürlich bleibt es Ihnen überlassen, ob Sie die vorgegebenen 6 Wochen am Stück oder auch über das Jahr verteilt ein-setzen. Vielleicht wollen Sie die Verhinderungs-pflege auch nur stunden-weise einsetzen, um etwas Zeit für sich zu haben.
Krankheitsvertre-
tung des pflegen-
den Angehörigen
Ersatzkräfte dürfen so-wohl die Grundpflege als auch die Haushaltsführ-ung übernehmen. Unter Grundpflege versteht man die Unterstützung bei der täglichen Körper-pflege, Unterstützung bei Blasen- und Darmentleer-ung sowie bei Ernährung und Mobilisierung. Die Haushaltsführung um-fasst die hauswirtschaft-liche Versorgung, also Einkaufen, Wohnraum-reinigung, Wäsche wasch-en und Kochen.
Übergangs-betreuung
Übergangsbetreuung für Senioren: Ihre Unterst-ützung in schwierigen Zeiten
Die Übergangsbetreuung ist eine essenzielle Dienst-leistung für Senioren und pflegebedürftige Menschen, die nach einem Krankenhausaufenthalt oder einer Veränderung ihrer Lebenssituation Un-terstützung benötigen. Unser professioneller Pf-legedienst bietet Ihnen eine umfassende und indi-viduelle Betreuung, um den Übergang zurück in den Alltag so reibungslos wie möglich zu gestalten.
Unwohlsein des Pflegebedüftigen
Personen mit dem Pflege-grad 2 haben neben der Verhinderungspflege ebenfalls Anspruch auf die sogenannte Kurzzeit-pflege. Hierbei handelt es sich um eine Unter-bringung in einer voll-stationären Einrichtung für bis zu 4 Wochen pro Jahr. Sollten Sie Ihren Anspruch auf Kurzzeit-pflege nicht geltend machen, so können Sie die zur Verfügung stehen-den Mittel auch für die Verhinderungspflege aufwenden. So können Sie bis zu 806€ aus der Kurzzeitpflege auf die Verhinderungspflege an-rechnen lassen.
Tages- und
Wochenend-betreuung
Zusätzlich zu unseren regulären ambulanten Betreuungsleistungen haben Sie die Option, an den Wochenenden oder an ausgewählten Tagen an den Aktivitäten und Angeboten unserer Be-treuungsgruppe teilzu-nehmen. Dadurch wird eine strukturierte Tages-gestaltung ermöglicht und der sozialen Iso-lation entgegengewirkt.