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Was ist die Pflegeberatung nach §37.3?
Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Zur Verbesserung und Sicherung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (ab Pflegegrad 4 vierteljährlich) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Besuche ist einerseits die Beratung. Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch Pflegeprofis dabei helfen Missstände zu verhindern. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken, Höherstufung des Pflegegrades oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gern!
Allgemeine Beratung und Informationen.
Unser geschultes Team informiert und berät sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege. Gern unterstützen wir Sie zur Beantragung oder Erhöhung des Pflegegrads. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Selbstverständlich kommen wir auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.
Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin für die Pflegeberatung nach §37.3 in Ludwigsburg beim Pflegedienst Paz. So erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht, sondern verbessern auch nachhaltig die Qualität der Pflege.
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