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Pflegeberatung  in Ludwigsburg – nach §37.3
Pflegedienst PAZ®

Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßig eine Pflegeberatung nach §37.3 SGB XI in Anspruch zu nehmen. Der Pflegedienst PAZ®in Ludwigsburg ist Ihr kompetenter Partner für diese verpflichtenden Beratungseinsätze – zuverlässig, individuell und anerkannt bei allen gängigen Pflegekassen wie AOK, IKK und DAK.

Was ist die Pflegeberatung nach §37.3?

Beratungseinsatz nach § 37 Abs. 3 SGB XI
Zur Verbesserung und Sicherung der Versorgung der Pflegebedürftigen müssen alle, die nur Pflegegeld beziehen zweimal im Jahr (ab Pflegegrad 4 vierteljährlich) einen Pflegedienst kommen lassen. Ziel dieser Besuche ist einerseits die Beratung. Andererseits sollen diese Beratungseinsätze durch Pflegeprofis dabei helfen Missstände zu verhindern. Häufig werden in der Praxis Fragen zur Hilfsmittelbeschaffung, Hebetechniken, Höherstufung des Pflegegrades oder zur Schmerztherapie angesprochen. Auch Leistungen für pflegende Angehörige sind oft Thema in diesen Gesprächen. Pflegende Angehörige können verschiedene weitere Leistungen in Anspruch nehmen. Vereinbaren Sie einen Termin. Wir beraten Sie gern!

Individuelle Unterstützung bei Ihnen zu Hause

Die Pflegeberatung erfolgt direkt bei Ihnen vor Ort in Ludwigsburg und Umgebung. Dabei geht der Pflegedienst Paz gezielt auf Ihre persönliche Pflegesituation ein und gibt hilfreiche Empfehlungen zur Verbesserung der Pflege.

Pflegeberatung für AOK, IKK und DAK in Ludwigsburg

Der Pflegedienst Paz führt Beratungseinsätze nach §37.3 für Versicherte der AOK, IKK und DAK durch. Die Kosten werden vollständig von der Pflegekasse übernommen. Sie müssen sich also keine Sorgen um zusätzliche Gebühren machen.



 

Allgemeine Beratung und Informationen.
Unser geschultes Team informiert und berät sie gern zu allen Fragen rund um die Pflege. Gern unterstützen wir Sie zur Beantragung oder Erhöhung des Pflegegrads. Unsere Beratung ist für Sie kostenlos und unverbindlich. Selbstverständlich kommen wir auf Wunsch auch zu Ihnen nach Hause.

Wie oft ist die Beratung erforderlich?

  • Pflegegrad 2 & 3: halbjährlich

  • Pflegegrad 4 & 5: vierteljährlich

Der Pflegedienst Paz erinnert Sie auf Wunsch rechtzeitig an die nächsten Termine, damit Sie keine Fristen versäumen.

Vereinbaren Sie noch heute Ihren Termin für die Pflegeberatung nach §37.3 in Ludwigsburg beim Pflegedienst Paz. So erfüllen Sie nicht nur Ihre gesetzliche Pflicht, sondern verbessern auch nachhaltig die Qualität der Pflege.

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