Entlastungsbetrag 131 € monatlich: Anspruch sichern und rechtzeitig nutzen (Frist 30.06.2026)
- 4. Mai
- 2 Min. Lesezeit
Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Viele wissen jedoch nicht, dass nicht genutzte Beträge aus dem Jahr 2025 nur noch bis zum 30.06.2026 gültig sind. Danach verfällt der Anspruch unwiderruflich.
Gerade deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren und den Betrag sinnvoll einzusetzen.
Was ist der Entlastungsbetrag?
Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Personen mit Pflegegrad. Er beträgt 131 Euro monatlich und ist zweckgebunden – das bedeutet, er kann nur für bestimmte Leistungen genutzt werden.
Dazu gehören unter anderem:
Unterstützung im Haushalt
Alltagsbegleitung
Betreuung und Entlastung von Angehörigen
Verfall der Ansprüche aus 2025: Frist beachten!
Ein besonders wichtiger Punkt für 2026:
👉 Alle nicht genutzten Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2025 verfallen am 30.06.2026.
Das bedeutet:
Wer seine Leistungen nicht rechtzeitig nutzt, verliert bares Geld
Eine nachträgliche Auszahlung ist nicht möglich
Die Frist ist gesetzlich festgelegt und wird nicht verlängert
Haushaltshilfe: So kann der Entlastungsbetrag genutzt werden
Viele Pflegebedürftige setzen den Entlastungsbetrag gezielt für eine Haushaltshilfe ein. Das bringt gleich mehrere Vorteile:
✔ Unterstützung bei Reinigung und Einkaufen✔ Entlastung für Angehörige✔ Mehr Lebensqualität im Alltag✔ Regelmäßige Hilfe ohne eigene Kosten
Wichtig: Die Leistungen müssen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden, damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt.
Unterstützung vor Ort in Kornwestheim
Wenn du in Kornwestheim oder Umgebung wohnst, kannst du dich an einen professionellen Pflegedienst wenden, der dich bei der Nutzung des Entlastungsbetrags unterstützt.
DerPflegedienst PAZhilft dir dabei:
den Entlastungsbetrag korrekt abzurechnen
passende Haushaltshilfen zu organisieren
den Anspruch rechtzeitig vor Fristablauf zu nutzen
Jetzt handeln und Anspruch sichern 07141/3737167
Viele Pflegebedürftige verschenken jedes Jahr mehrere hundert Euro, weil sie den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Das muss nicht sein.
👉 Nutze jetzt deinen Anspruch aus 2025 – bevor er am 30.06.2026 verfällt.👉 Setze den Betrag sinnvoll für eine Haushaltshilfe ein.
Eine frühzeitige Planung sorgt dafür, dass du alle Leistungen vollständig ausschöpfen kannst.



