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Entlastungsbetrag 131 € monatlich: Anspruch sichern und rechtzeitig nutzen (Frist 30.06.2026)

  • 4. Mai
  • 2 Min. Lesezeit

Der Entlastungsbetrag von 131 Euro pro Monat ist eine wichtige finanzielle Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen. Viele wissen jedoch nicht, dass nicht genutzte Beträge aus dem Jahr 2025 nur noch bis zum 30.06.2026 gültig sind. Danach verfällt der Anspruch unwiderruflich.

Gerade deshalb ist es wichtig, sich frühzeitig zu informieren und den Betrag sinnvoll einzusetzen.

Was ist der Entlastungsbetrag?

Der Entlastungsbetrag ist eine Leistung der Pflegeversicherung für Personen mit Pflegegrad. Er beträgt 131 Euro monatlich und ist zweckgebunden – das bedeutet, er kann nur für bestimmte Leistungen genutzt werden.

Dazu gehören unter anderem:

  • Unterstützung im Haushalt

  • Alltagsbegleitung

  • Betreuung und Entlastung von Angehörigen

Verfall der Ansprüche aus 2025: Frist beachten!

Ein besonders wichtiger Punkt für 2026:

👉 Alle nicht genutzten Entlastungsbeträge aus dem Jahr 2025 verfallen am 30.06.2026.

Das bedeutet:

  • Wer seine Leistungen nicht rechtzeitig nutzt, verliert bares Geld

  • Eine nachträgliche Auszahlung ist nicht möglich

  • Die Frist ist gesetzlich festgelegt und wird nicht verlängert

Haushaltshilfe: So kann der Entlastungsbetrag genutzt werden

Viele Pflegebedürftige setzen den Entlastungsbetrag gezielt für eine Haushaltshilfe ein. Das bringt gleich mehrere Vorteile:

✔ Unterstützung bei Reinigung und Einkaufen✔ Entlastung für Angehörige✔ Mehr Lebensqualität im Alltag✔ Regelmäßige Hilfe ohne eigene Kosten

Wichtig: Die Leistungen müssen von einem anerkannten Anbieter erbracht werden, damit die Pflegekasse die Kosten übernimmt.

Unterstützung vor Ort in Kornwestheim

Wenn du in Kornwestheim oder Umgebung wohnst, kannst du dich an einen professionellen Pflegedienst wenden, der dich bei der Nutzung des Entlastungsbetrags unterstützt.

DerPflegedienst PAZhilft dir dabei:

  • den Entlastungsbetrag korrekt abzurechnen

  • passende Haushaltshilfen zu organisieren

  • den Anspruch rechtzeitig vor Fristablauf zu nutzen

Jetzt handeln und Anspruch sichern 07141/3737167

Viele Pflegebedürftige verschenken jedes Jahr mehrere hundert Euro, weil sie den Entlastungsbetrag nicht nutzen. Das muss nicht sein.

👉 Nutze jetzt deinen Anspruch aus 2025 – bevor er am 30.06.2026 verfällt.👉 Setze den Betrag sinnvoll für eine Haushaltshilfe ein.

Eine frühzeitige Planung sorgt dafür, dass du alle Leistungen vollständig ausschöpfen kannst.


 
 
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